Arbeitsunfähigkeit im Wandel: Welche Folgen könnten strengere AU-Regeln für Beschäftigte und Unternehmen haben?

OurSurvy-Team am 09.07.2026

Arbeitsunfähigkeit im Wandel: Welche Folgen könnten strengere AU-Regeln für Beschäftigte und Unternehmen haben?

Geplante Änderungen bei der Krankschreibung

Die Bundesregierung plant eine Reform der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU). Nach den aktuellen Plänen sollen Beschäftigte künftig bereits ab dem ersten Krankheitstag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Gleichzeitig soll die telefonische Krankschreibung abgeschafft werden.

Begründet werden die geplanten Änderungen mit dem Ziel, Missbrauch zu verhindern und die Zahl der Krankheitstage zu reduzieren. Noch handelt es sich jedoch um politische Reformpläne. Ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren steht noch aus. 

 

Gesundheitsschutz beginnt nicht erst bei der Krankschreibung

Aus Sicht des Arbeits- und Gesundheitsschutzes stellt sich jedoch eine andere Frage:

Welche Auswirkungen könnten strengere Regelungen auf die Gesundheit von Beschäftigten und auf Unternehmen haben?

Eine Krankschreibung dient nicht nur als Nachweis gegenüber dem / der Arbeitgeber*in. Sie ermöglicht erkrankten Menschen, sich ausreichend zu erholen, schützt Kolleg*innen vor Ansteckungen und verhindert, dass sich gesundheitliche Beschwerden verschlimmern.

Deshalb sollte nicht ausschließlich die Anzahl der Krankmeldungen betrachtet werden, sondern vor allem die Ursachen von Erkrankungen. Arbeitsbelastung, psychische Beanspruchung, Zeitdruck oder fehlende Erholungsmöglichkeiten gehören zu den Faktoren, die langfristig die Gesundheit von Beschäftigten beeinflussen und im Rahmen der psychischen Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden.

 

Präsentismus: Arbeiten trotz Krankheit

Eine mögliche Folge der geplanten Änderungen könnte ein Anstieg des Präsentismus sein. Präsentismus beschreibt die Situation, dass Beschäftigte trotz Krankheit arbeiten. Sei es im Büro, im Homeoffice oder unterwegs.

Fällt künftig bereits am ersten Krankheitstag ein Arztbesuch an und entfällt gleichzeitig die telefonische Krankschreibung, könnten manche Beschäftigte versucht sein, trotz Krankheit arbeiten zu gehen, um den zusätzlichen organisatorischen Aufwand zu vermeiden oder den Arztbesuch aufzuschieben.

Aus Sicht des Arbeitsschutzes ist dies problematisch.

Erkrankte Mitarbeitende arbeiten häufig mit verminderter Leistungsfähigkeit, machen mehr Fehler und benötigen oftmals länger, bis sie vollständig genesen sind. Gleichzeitig besteht, insbesondere bei infektiösen Erkrankungen, die Gefahr, Kolleg*innen anzustecken.

Für Unternehmen kann dies erhebliche Folgen haben. Werden weitere Beschäftigte angesteckt und infizieren sich, können zusätzliche Krankheitsausfälle entstehen. Gleichzeitig sinkt die Produktivität, weil erkrankte Mitarbeitende ihre Arbeit häufig nicht mit voller Leistungsfähigkeit ausführen können. Die Folge können höhere Kosten, organisatorischer Mehraufwand und zusätzliche Belastungen für Teams sein. Auch das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) warnen davor, dass strengere AU-Regelungen Präsentismus fördern und dadurch letztlich sogar zu mehr Krankheitsausfällen führen könnten. 

 

Absentismus: Mehr Fehlzeiten durch mehr Bürokratie?

Neben Präsentismus wird auch über mögliche Auswirkungen auf den Absentismus diskutiert.

Im betrieblichen Kontext wird darunter häufig ein vermeidbares oder unnötig verlängertes Fernbleiben vom Arbeitsplatz verstanden, das beispielsweise durch organisatorische oder strukturelle Rahmenbedingungen beeinflusst werden kann

Kritiker*innen der Reform weisen darauf hin, dass eine Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag zu deutlich mehr Arztbesuchen führen könnte. Vertreter*innen der Ärzteschaft und Krankenkassen warnen bereits vor einer stärkeren Belastung der Hausarztpraxen. 

In diesem Zusammenhang wird außerdem diskutiert, dass Ärztinnen und Ärzte (beispielsweise aufgrund hoher Auslastung der Praxen oder längerer Wartezeiten) Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorsorglich für einen längeren Zeitraum ausstellen könnten, um wiederholte Praxisbesuche zu vermeiden. Sollte dies eintreten, könnten Beschäftigte unter Umständen länger der Arbeit fernbleiben, als es im Einzelfall erforderlich gewesen wäre. Auch dies hätte Auswirkungen auf Unternehmen: längere Fehlzeiten, mehr Vertretungsbedarf, organisatorischer Aufwand und zusätzliche Kosten.

Ob und in welchem Umfang dieser Effekt tatsächlich eintreten wird, lässt sich derzeit jedoch nicht belastbar belegen, er wird jedoch von verschiedenen Akteuren als mögliches Risiko der geplanten Reform gesehen. 

 

Mehr Arztbesuche = mehr Ansteckungsrisiko?

Ein weiterer Aspekt betrifft die Arztpraxen selbst.

Wenn künftig bereits am ersten Krankheitstag Millionen zusätzlicher Patient*innen eine Praxis aufsuchen müssten, könnte dies Wartezimmer stärker füllen und das Risiko von Ansteckungen erhöhen. Gerade bei saisonalen Infektionswellen oder hohem Patientenaufkommen könnte dadurch genau das Gegenteil des eigentlichen Ziels erreicht werden.

Auch dieser Punkt wird derzeit von Ärzteschaft, Krankenkassen und Wirtschaftsforschern kritisch diskutiert. 

Zusätzlich könnte der organisatorische Aufwand sowohl für Beschäftigte als auch für Unternehmen steigen, da mehr Arzttermine wahrgenommen und Arbeitsabläufe häufiger angepasst werden müssten.

 

Prävention statt Bürokratie

Unabhängig davon, wie die gesetzlichen Regelungen künftig ausgestaltet werden, bleibt eine Aufgabe unverändert: Gesundheitsschutz beginnt lange bevor eine Krankschreibung notwendig wird.

Ein wirksamer Arbeits- und Gesundheitsschutz setzt bereits bei den Ursachen an. Dazu gehören eine realistische Arbeitsbelastung, gesundheitsförderliche Führung, ausreichende Erholungsmöglichkeiten, gute Arbeitsorganisation und die regelmäßige Durchführung der psychischen Gefährdungsbeurteilung.

Wer Belastungen frühzeitig erkennt und geeignete Maßnahmen ableitet, kann sowohl Präsentismus als auch vermeidbare Fehlzeiten reduzieren. Die psychische Gefährdungsbeurteilung unterstützt Unternehmen dabei, Belastungsfaktoren systematisch zu erkennen und präventive Maßnahmen abzuleiten, bevor gesundheitliche Folgen entstehen.

 

Fazit

Die geplanten Änderungen verfolgen das Ziel, den Krankenstand zu senken und Missbrauch einzudämmen.

Aus Sicht des Arbeits- und Gesundheitsschutzes lohnt es sich jedoch, auch die möglichen Nebenwirkungen zu betrachten. Sollten Beschäftigte häufiger trotz Krankheit arbeiten oder Hausarztpraxen zusätzlich belastet werden, könnten Präsentismus, organisatorischer Aufwand und unter Umständen sogar längere Fehlzeiten zunehmen.

Unabhängig davon, wie die gesetzlichen Regelungen letztlich ausgestaltet werden, bleibt eines entscheidend: Ein wirksamer Arbeits- und Gesundheitsschutz setzt an den Ursachen von Belastungen an, nicht erst an deren Folgen. Unternehmen profitieren langfristig von gesunden Arbeitsbedingungen, einer offenen Gesundheitskultur und einer konsequenten Prävention. 

 

Quellen

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